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BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 246 StGB
Verhältnis von Vortat und Hehlerei (keine Hehlerei bei Begehung der Vortat erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers; Unterschlagung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 259 Abs 1 StGB, § 246 StGB
Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei - Wolters Kluwer
Verwirklichung des Tatbestands der Hehlerei mit Eintritt der rechtswidrigen Besitzlage bei Übergabe eines geleasten Fahrzeugs zum Verkauf an Erwerber
- rewis.io
Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.04.2012 - 534 KLs 38/11
- LG Berlin, 30.04.2012 - 534 KLs 38/11
- BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12
- BGH, 24.10.2012 - 5 StR 393/12
- KG, 01.07.2013 - 1 Ws 25/13
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3736
- NStZ-RR 2015, 199
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11
Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12
Nach ständiger Rechtsprechung muss jedoch die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn wie hier die Vortat - vorliegend die Unterschlagung - erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 7, und vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11, NStZ-RR 2011, 245, 246, jeweils mwN). - BGH, 28.11.2001 - 2 StR 477/01
Hehlerei; Abgeschlossene Vortat (rechtswidrige Besitzlage)
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 5 StR 392/12
Nach ständiger Rechtsprechung muss jedoch die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen sein; daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn wie hier die Vortat - vorliegend die Unterschlagung - erst durch Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2001 - 2 StR 477/01, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 7, und vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11, NStZ-RR 2011, 245, 246, jeweils mwN).